AGBs

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche vom Kunden an die platz-schaffen.ch erteilten Aufträge. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde die vorliegenden AGB und die unterbreiteten Kostenschätzungen von platz-schaffen.ch. Die AGB sind integrierter Bestandteil eines Auftrages.

2. Angebot/Vertragsschluss
Eine vom Käufer unterzeichnete oder bestätigte Offerte, eine Bestätigungs E-Mail (inkl. Offerten Nr.) oder eine mündliche Bestellung sind bindend. Bei Bestellungen durch das Internet ist die Absendung der Bestellung bindend. Alle Angebote von platz-schaffen.ch sind freibleibend und unverbindlich.

3. Terminabsage
Dem Kunden steht das Recht zu, von einem vereinbarten Termin zurückzutreten. Dies muss mindestens 24 Stunden im Voraus per Telefon geschehen. Absagen per E-mail oder gar vor Ort werden nicht akzeptiert. Wird die Frist nicht eingehalten, werden die Kosten für die Wegpauschale und die erste Stunden vollumfänglich verrechnet.

4. Zahlungskonditionen
Alle Rechnungen werden innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. platz-schaffen.ch ist berechtigt, dem Kunden Zwischenabrechnungen zu stellen. Diese richten sich nach den bereits geleisteten Arbeiten, die ausgewiesen werden. Eine Rechnung muss schriftlich und innerhalb von 30 Tagen beanstandet werden, ansonsten gilt Sie vom Kunden als akzeptiert.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Während der Dauer des Verzuges ist platz-schaffen.ch auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist die platz-schaffen.ch berechtigt, Mahnspesen von CHF 50.- und/oder einen Verzugszins von 5% auf den offenen Betrag zu verlangen. Hat der Kunde bis Ende der Zahlungsfrist die Rechnung nicht beglichen und auch keine schriftliche Einwände dagegen erhoben, kann platz-schaffen.ch soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen. – Das Inkasso erfolgt durch die Rechtsschutzversicherung von platz-schaffen.ch.

Sollten bei der Ausführung Fehler entstehen, ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung zu verweigern.
Eine Offerte wird in der Regel kostenlos ausgestellt. platz-schaffen.ch verkauft keine Hard- oder Software und bezieht sich lediglich auf die Angaben der jeweiligen Lieferanten. Sämtliche Leistungen die nicht ausdrücklich auf der Offerte vermerkt sind und während der Realisierungsphase erbracht werden, werden zum üblichen Stundensatz in Rechnung gestellt.

5. Abrechnung
platz-schaffen.ch hat die Abrechnung aufgrund der Offerte vorzunehmen.

6. Kunden-Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird platz-schaffen.ch alle für den Auftrag nötigen Daten zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Der Kunde sichert zu, dass alle einzuarbeitenden Inhalte von platz-schaffen.ch benutzt und umgearbeitet werden dürfen, ohne die Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und stellt platz-schaffen.ch von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei (inklusive Abwehrkosten), die auf bestimmungsgemässer Nutzung der vom Kunden gelieferten Materialien beruhen.

7. Abnahme
Stellt platz-schaffen.ch dem Kunden Entwürfe oder Testversionen zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit vor, so gelten diese als abgenommen, wenn der Kunde nicht schriftlich im vereinbarten Zeitraum eine Korrekturaufforderung schickt. Sollten Fehler in den Leistungen von platz-schaffen.ch auftreten, so ist der Kunde verpflichtet diese unverzüglich unter Nennung des Zeitpunktes und einer genauen Fehlerbeschreibung an platz-schaffen.ch via E-Mail oder per Post zu melden. Der Kunde muss dabei seine Fehlermeldungen nach Kräften präzisieren.

Teilt platz-schaffen.ch dem Kunden die Abnahmebereitschaft mit, ist dieser verpflichtet unverzüglich die Leistungen von platz-schaffen.ch abzunehmen, sofern die Leistungen, abgesehen von unwesentlichen Mängeln, den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Wird binnen 2 Wochen nach dem Zeitpunkt der Abnahmebereitschaft weder die Abnahme noch ein wesentlicher Mangel durch den Kunden angezeigt, gilt die Leistung als abgenommen.
Stellt der Kunde Leistungen von platz-schaffen.ch Dritten zur Verfügung, gelten diese als abgenommen. platz-schaffen.ch ist berechtigt dem Kunden Teilleistungen zur Abnahme vorzulegen. Der Kunde ist verpflichtet auch diese abzunehmen.

Wird von platz-schaffen.ch keine ausdrückliche Abnahmebereitschaft mitgeteilt, gilt der Zeitpunkt, zu dem der Kunde hätte von dieser Leistung Kenntnis nehmen müssen, als Zeitpunkt der Abnahmebereitschaft durch platz-schaffen.ch.

8. Referenznachweise
Der Kunde willigt grundsätzlich ein, in der Referenzliste der Webseite sowie auf Broschüren von platz-schaffen.ch als Referenz genannt zu werden. platz-schaffen.ch ist berechtigt den Namen, das Logo und eine Kurzbeschreibung des Kunden zu nutzen, sowie eine Beschreibung des Projektes zu veröffentlichen. Jeder Kunde hat jedoch auch das Recht, zum Bsp. aus Gründen der Diskretion, eine Referenz zu verweigern.

9. Beratungsmandate

Definition Vertrag:
Ein Beratungsvertrag gilt als Auftrag nach Art. 394 ff OR. Der Beauftragte verpflichtet sich zur vertragsgemässen Besorgung von Geschäften oder Diensten. Der Auftrag unterscheidet sich vom Werkvertrag dadurch, dass der Beauftragte den Erfolg seiner Tätigkeit nicht garantieren bzw. kein Arbeitsergebnis versprechen kann.

Der Berater ist verpflichtet, die Leistungen grundsätzlich persönlich zu erbringen. Im Falle einer Erkrankung oder sonstigen Dienstverhinderung ist dies dem anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Bedient sich der Berater bei der Ausführung der Tätigkeit anderer Personen, insbesondere Spezialisten zu Einzelfragen (Partner), bleibt er für die ordnungsgemässe Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen verantwortlich.
Wir verpflichten uns, über alle im Rahmen eines Mandats bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren, soweit es sich nicht um lediglich dem allgemeinen Stand der Technik entsprechende oder sonst offenkundige Tatsachen oder Umstände handelt. In der Regel unterschreiben wir vor dem Beginn von Beratungsmandaten ein Non Disclosure Agreement (NDA).

Der Berater hat zweckgerichtet und zweckmässig zu handeln, die Interessen seines Auftraggebers nach besten Kräften wahrzunehmen und alles zu unterlassen, was diese Interessen schädigen könnte.

10. Haftungsausschluss
Die Inhalte des Internetauftritts von platz-schaffen.ch werden mit grösstmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Dennoch übernimmt der Anbieter dieser Webseite keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Seiten und Inhalte.

11. Datennutzung
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